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Das Projekt E-Pflicht Baden-Württemberg (2018–2020)

  • Am 2. März 2007 wurde das baden-württembergische Pflichtexemplargesetz novelliert und die rechtliche Möglichkeit geschaffen, elektronische Pflichtexemplare zu sammeln. Damit war Baden-Württemberg Vorreiter in Deutschland. Die Anwendung beschränkte sich aber zunächst auf die BOA-Plattform (baden-württembergisches Online-Archiv), auf der von den Landesbibliotheken frei zugängliche elektronische Dokumente und Webseiten abgelegt wurden. Die Sammlung verlegerischer Netzpublikationen sollte nun in einer eigenen Umgebung realisiert werden: im Mai 2018 startete das Projekt E-Pflicht Baden-Württemberg mit finanzieller Unterstützung durch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Es ist in der zweijährigen Projektlaufzeit gelungen, ein System zur Ablieferung von E-Books, zu deren automatischem Ingest, zur Verbindung mit den zugehörigen Metadaten in der Verbunddatenbank des K10plus, zur Langzeitarchivierung und zur Nutzung und Präsentation inhouse zu entwickeln und auch in Produktion zu setzen. Über dieses System konnten bereits mehr als 60.000 E-Books in den Formaten PDF und EPUB angenommen und erfolgreich verarbeitet werden, darunter die Titel der meisten größeren Verlage des Bundeslandes.

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Verfasserangaben: Felix GeislerORCiD, Wiebke DannehlORCiD, Stefan WolfORCiD
DOI:https://doi.org/https://doi.org/10.5282/o-bib/5614
Erschienen in (Deutsch):O-Bib. Das Offene Bibliotheksjournal
Herausgeber*in: VDB
Dokumentart:Aufsatz
Sprache:Deutsch
Erscheinungsjahr:2020
Datum der Freischaltung:25.08.2020
Freies Schlagwort / Tag:Baden-Württemberg; Elektronisches Pflichtexemplar; Kulturelles Erbe; Kulturgut; Langzeitarchivierung; OPUS; Verlage
Jahrgang:2020
Ausgabe / Heft:Bd. 7 Nr. 3
Seitenzahl:17
Erste Seite:1
Letzte Seite:17
Zitierlink:https://dokumente.bsz-bw.de/2473
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International